Wohn- und Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizung

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2024/2025 kann noch bis 21.02.2025 auf folgenden Wegen beantragt werden:

Der Zuschuss wird auf ein Konto überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung, daher sind die Bankverbindung und entsprechende aktuelle Einkommensunterlagen vorzulegen. Das Land Vorarlberg bezuschusst die Heizkosten mit einem Betrag von € 330,00.

Anwendung einer „Einschleifregelung“ (anstelle der 10%-Härtefallregelung)

Die „Einschleifregelung“ gelangt dann zur Anwendung, wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze (Aufzählung s. u.) liegt. Bei der Berechnung des tatsächlichen zu gewährenden Heizkostenzuschusses 2024/2025 ist dabei jener Betrag, der über der haushaltsbezogenen Einkommensgrenze liegt von der maximalen Zuschusshöhe (= € 330,00) in Abzug zu bringen. Der Zuschuss reduziert sich somit kontinuierlich mit steigendem Haushaltseinkommen. Bei Haushaltseinkommen, die um mehr als € 250,00 über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist keine Auszahlung eines Zuschusses mehr vorgesehen (Deckel). Die geringste Zuschusshöhe ist somit mit € 80,00 festgelegt.

Einkommensgrenzen Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

  • bei einem 1-Personen-Haushalt netto € 1.410,00 (Einschleifregelung € 1.660,00)
  • bei einem 2-Personen-Haushalt netto € 1.920,00 (Einschleifregelung € 2.170,00)
  • bei einem 3-Personen-Haushalt netto € 2.360,00 (Einschleifregelung € 2.610,00)
  • bei einem 4-Personen-Haushalt netto € 2.800,00 (Einschleifregelung € 3.050,00)
  • bei einem 5-Personen-Haushalt netto € 3.240,00 (Einschleifregelung € 3.490,00)
  • bei einem 6-Personen-Haushalt netto € 3.680,00 (Einschleifregelung € 3.930,00)
  • bei einem 7-Personen-Haushalt netto € 4.120,00 (Einschleifregelung € 4.370,00)
  • für jede weitere Person plus netto € 440,00 (Einschleifregelung plus € 250,00)

Nicht als Einkommen gelten

  • Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Familienbonus Plus
  • Studienbeihilfen
  • Pflegegelder, Kinderpflegegelder
  • Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung oder sonstiger ambulanter Pflege
  • Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz
  • Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- oder Heeresversorgungsgesetz
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder)
  • Spesenvergütungen, Diäten, Kilometergeld
  • geleistete Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von € 200,00 pro Unterhalt empfangender Person

Alle anderen Einkünfte gelten als Einkommen (auch Miet- und Pachteinkünfte) und sind durch aktuelle Unterlagen (z. B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung) zu belegen. Für Kinder über 16 Jahren, die eine Schule besuchen, ist eine Schulbesuchsbestätigung vorzulegen.

16.10.2024

05.11.2024

Willkommensfeier 2024

Willkommen in Wolfurt

Bei der Willkommensfeier werden Kontakte geknüpft und Wissenswertes über Wolfurt erfahren. >

05.11.2024

Pflege

Stellenausschreibung: Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Das Team der Hauskrankenpflege Wolfurt sucht Verstärkung. >

04.11.2024

Pfarrkirche St. Nikolaus

Aktuelle Sachlage zur Parksituation Friedhofsauffahrt

Durch das seitliche Parkieren an der Mauer wird die Durchfahrbreite so minimiert, dass größere Fahrzeuge nicht mehr passieren könnten. >

04.11.2024

Umbau Bahnhof Wolfurt

Modernisierung der Bahnhaltestelle Wolfurt

Viel geplant für den Bahnhof Wolfurt: Maßnahmen und den Zeitplan finden Sie hier. >

04.11.2024

Haus mit Eiern beworfen

Halloween: Achtet aufeinander!

Leider gibt es auch Aktionen, die über das Ziel hinausschießen: Streiche sind oft keine harmlosen Scherze, sondern strafbar. >

04.11.2024

TV-Kanalinspektion

Kanalarbeiten im Bereich Rutzenbergstraße

Von 5. - 8. November finden Arbeiten am Kanalnetz im Bereich der Rutzenbergstraße statt. >

03.11.2024

Hans Kohler Güterbahnhof Fotobildban

Buchpräsentation „Alles auf Schiene – Ein Tag am Güterbahnhof Wolfurt“

21.11. im CUBUS: Bildband "Alles auf Schiene", welcher die Menschen ins Zentrum stellt, die täglich für einen reibungslosen Ablauf beim Güterbahnhof sorgen. >

24.10.2024

Bürger*innen-Budget

Evaluierung des Bürger*innen-Budgets

Die Ergebnisse der Evaluierung des 1. Bürger*innen-Budgets können hier nachgelesen werden. >