Schulordnung & Datenschutzvereinbarung

Schulordnung

Allgemeines

1 Das Schuljahr, wie auch die Semestereinteilungen, entsprechen denen der Pflichtschulen in den Marktgemeinden Wolfurt und Lauterach, sowie der Gemeinde Schwarzach.

Unterricht

2 Wegen genereller Probleme bei der Erstellung des Stundenplanes kann der Unterrichtsstart erst eine Woche nach Beginn des Schuljahres erfolgen.

3 Unterrichtsdauer

  • Die Unterrichtseinheit im Bereich Musik beträgt 50 Minuten. Sie wird landläufig als eine Stunde bezeichnet. Die halbe Stunde, auch Kurzstunde genannt, hat eine Unterrichtsdauer von 30 Minuten. Der Gruppenunterricht hat eine Dauer von 50 Minuten.
  • Die Unterrichtseinheit im Bereich Tanz beträgt 50 Minuten. Nach jeder Unterrichtseinheit wird eine 10-minütige Wechselpause gemacht.

4 Musik wird als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt. Tanz als Gruppenunterricht.

5 Den Schüler:innen im Instrumentalunterricht ist über Aufforderung jeweils am Ende eines Schuljahres eine Schulnachricht über den Fortschritt auszustellen. In den Bereichen Tanz und EMP ist den Schüler:innen eine Teilnahmebestätigung auszustellen.

6 Das Unterrichtsfach EMP (Elementare Musikpädagogik) als Grundlage des Instrumentalunterrichtes ist für alle neu eintretenden Schüler:innen bis zu einem Alter von 7 Jahren verbindlich. In Ausnahmefällen kann die Direktion besonders begabte Schüler auch früher zum Instrumentalunterricht zulassen.

7 Von Schüler:innen aus irgendwelchen Gründen nicht wahrgenommene Unterrichtsstunden werden nicht nachgeholt, aber verrechnet.

8 Bei Verhinderung der Lehrerperson durch Krankheit oder musikschulbedingte Stundenausfälle werden die versäumten Unterrichtsstunden nicht nachgeholt. Eine Rückverrechnung von Schulgeld erfolgt erst, wenn mehr als zwei Unterrichtseinheiten pro Schuljahr versäumt werden.

9 Bei sonstiger Verhinderung der Lehrerperson sind die Stunden im Einvernehmen mit den Schüler:innen, den Erziehungsberechtigten und der Direktion nachzuholen.

10 Ist der Unterricht aufgrund höherer Gewalt, insbesondere bei einer Epidemie oder Pandemie, nicht vor Ort in den Räumen der Musikschule als Präsenzunterricht möglich, so erfolgt dieser in Form von Distance Learning unter Anwendung digitaler Lernformen. Dies betrifft sowohl die Unmöglichkeit des Präsenzunterrichts aufgrund einer behördlichen Anordnung (Schulschließung), als auch jene Fälle, in denen der Unterrichtsbetrieb im Sinne des Gesundheitsschutzes in Abstimmung mit den zuständigen Behörden an einzelnen Standorten oder Fachbereichen auf Distance Learning umgestellt wird. Die Maßnahmen sind in jedem Fall, für die Dauer der Schulschließung, zeitlich zu begrenzen. Für die Dauer der angeordneten Maßnahmen werden 80% des jeweiligen Tarifes verrechnet. In manchen Unterrichtsfächern ist Distance Learning nicht möglich. In diesen Fällen entfällt der Unterricht in dieser Zeit. Gebühren werden für die ausgefallenen Lektionen keine verrechnet.

Aufnahme / Austritt

11 Die Aufnahme in die Musikschule am Hofsteig erfolgt mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch den Zeichnungsberechtigten auf unbestimmte Zeit.

12 Anmeldungen können

  • im Sekretariat der Musikschule oder über unsere Homepage vorgenommen werden.
  • nach Maßgabe noch verfügbarer Plätze bis zum Ende der ersten Schulwoche erfolgen.

13 Eine Aufnahme in die Musikschule während des Schuljahres ist bei Vorhandensein von freien Plätzen grundsätzlich zu Beginn des zweiten Semesters möglich.

14 Die Aufnahme in die Musikschule kann verweigert werden,

  • wenn die Wochenstundenzahl der Lehrperson das Vollpensum übersteigen würde.
  • wenn für das gewünschte Instrument/Tanzkurs keine geeignete Lehrperson zur Verfügung steht.
  • wegen mangelnder musikalischer/körperlicher Fähigkeiten.

15 Austritt

  • Im Musikunterricht ist der Austritt aus der Musikschule mit Ende jedes Semesters unter Einhaltung der Abmeldetermine 15. Jänner bzw. 15. Juni möglich.
  • Im Tanzunterricht ist der Austritt aus der Musikschule mit Ende jedes Semesters unter Einhaltung der Abmeldetermine 15. Jänner bzw. 30. September möglich.

16 Schüler:innen können vom Unterricht an der Musikschule ausgeschlossen werden,

  • wenn sie mehrmals unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben.
  • wenn sie sich gegenüber Lehrpersonen oder Mitschüler:innen undiszipliniert verhalten.
  • wenn sie gegen die Bestimmungen der Musikschule (Schulordnung) verstoßen
  • wenn sie das Lernziel, das durch Lehrpläne gegeben ist, nicht erreichen.

Schulgeld

17 Die Höhe des Schulgeldes wird von den Gemeindevertretungen jährlich, unter Bedachtnahme auf den Personalkostenindex, neu festgesetzt und semesterweise vorgeschrieben.

18 Bei Schulgeldrückständen wird der Unterricht unterbrochen, wobei die Zahlungspflicht weiter besteht.

19 Schulgeldermäßigungen sind für Schüler:innen aus einkommensschwächeren Familien möglich. Hierzu ist ein schriftliches Ansuchen bis spätestens 30. September des betreffenden Schuljahres beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen. Die Dauer der Schulgeldermäßigung ist gekoppelt an eine positive Leistungsentwicklung des Lernenden und wird in regelmäßigen Abständen überprüft.

Einwilligung in die Datennutzung

1. Die Musikschule am Hofsteig darf Bild- und Tonaufnahmen ihrer Schüler:innen auf ihrer Homepage, sowie auf den musikschuleigenen Social Media Accounts, wie Facebook und Instagram, veröffentlichen.

2. Die Musikschule am Hofsteig darf Bild- und Tonaufnahmen ihrer Schüler:innen für die private Nutzung der Eltern zur Verfügung stellen. Hierbei werden beispielsweise Fotos oder Videos auf Speichermedien (USB-Stick, Daten-DVD,ect.) geladen und den Eltern überreicht.

3. Die Musikschule am Hofsteig darf Fotos ihrer Schüler:innen zur Berichterstattung verwenden. Dies sind beispielsweise Berichte über die Musikschule in der Gemeindezeitschrift.

4. Die Musikschule am Hofsteig darf die Emailadresse und Mobilnummer zur Informationsübermittlung (Distance-Learning, Einladungen, Infos zu Konzerten oder Ähnliches) verwenden.

Selbstverständlich respektieren wir, wenn Sie mit der Datennutzung nicht einverstanden sind. In diesem Fall bitten wir Sie mit uns in Kontakt zu treten. Leider müssen wir uns aus rechtlicher Sicht vorbehalten, diese Schüler:innen von öffentlichen Veranstaltungen (Konzerte, Musicals, Vorspielstunden, Tanzaufführungen, EMP-Konzerte, ect.) auszuschließen, da wir nicht garantieren können, dass bei diesen Veranstaltungen die Datenschutzregeln eingehalten werden.

Wolfurt, März 2023

Schulordnung & Datenschutz (0.07 MB)