Der räumliche Entwicklungsplan legt die grundlegendsten Vorgaben der Ortsentwicklung fest, also z. B. in welchen Gebieten Wohnen, Gewerbe oder Landwirtschaft Platz finden und künftig Platz finden sollen. Die Erlassung eines REP ist für alle Gemeinden verpflichtend.
Die bewilligte Verordnung ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses und intensiver Vorbereitungen unter Beteiligung eines externen Fachbüros. Mehr Informationen zum Entstehungsprozess finden Sie hier: Räumlicher Entwicklungsplan - Prozess und hier: Überarbeitung Leitbild und REP
Hier finden Sie den aktuellen Räumlichen Entwicklungsplan (REP): Räumlicher_Entwicklungsplan.pdf herunterladen (24.09 MB)