Ortsbildschutz

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© Baukultur Management GmbH/Johannes Fink

In der Sitzung vom 29.2.2012 wurde von der Gemeindevertretung die verpflichtende Einholung einer Baugrundlagenbestimmung für Bauvorhaben in der ersten Bautiefe entlang der Oberen Straße verordnet. Mit diesen Baugrundlagenbestimmungen werden vor jedem Bauvorhaben die Planungsgrundlagen wie Höhen, Baulinien, Dachform, Firstrichtung etc. festgelegt.

Mit der durch die Gremien im Zusammenwirken mit dem Gestaltungsbeirat erarbeiteten Satzung liegt auch ein Regelwerk vor, das den jeweiligen Beurteilungen zugrunde gelegt werden kann. Damit sind für die Eigentümer und das Bauamt verbindlichen Richtlinien geschaffen, die dennoch im Einzelfall situationsangepasste Lösungen zulassen. Die Satzung wurde in der Gemeindevertretungssitzung vom 6.3.2013 beschlossen.

Satzung "Obere Straße"

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