Anmeldung

Familien

Anmeldung Kindergarten

Jährlich im März werden alle 3- und 4-jährigen Kinder in Wolfurt per Brief von der Gemeinde angeschrieben. Die Familien werden eingeladen, ihr Kind für den Kindergarten anzumelden. Innerhalb einer gewissen Frist (ca. 3 Wochen) können die Anmeldungen für den Kindergarten persönlich im Rathaus (Abteilung Kindheit, Jugend, Familie) oder digital abgegeben werden. 

Die Anmeldeunterlagen für das Kindergartenjahr 2025/2026 werden Ende Februar 2025 versendet. Nach Erhalt der Unterlagen können diese bis zum 07.03.2025 abgegeben werden.

Grundsätzlich gibt es in Wolfurt die Möglichkeit, Kinder in einen anderen Kindergarten außerhalb des eigenen Sprengels zu schicken. Sprengeleigene Kinder haben bei der Platzwahl Vorrang. Die freien Plätze können in weiterer Folge nach Wunsch belegt werden.

Den Ablauf der Anmeldung sowie die Voraussetzungen für den Sprengelwechsel finden Sie in diesem PDF:


Sprengelaufweichung_Sprengelwechsel_Kriterien_2021.docx herunterladen (0.03 MB)

Beim Zuzug während des Jahres wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kindheit, Jugend, Familie

Anmeldung Kleinkindbetreuung

In den Kleinkindbetreuungseinrichtungen werden Kinder ab 1,5 Jahren aufgenommen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Berufstätigkeit der Elternteile gegeben ist. Die Anmeldung kann telefonisch, per Mail oder persönlich im Rathaus erfolgen.  

Vormerkung_Kleinkindbetreuung.pdf herunterladen (0.07 MB)

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an Victoria Thompson.

Anmeldung von auswärtigen Familien

Sollte eine auswärtige Familie, die nicht in Wolfurt wohnhaft ist, sich für einen Kindergartenplatz im Ort anmelden wollen, muss ein Kindergartenansuchen gestellt werden.

Dieses Ansuchen wird dann vom Gemeindevorstand nach einer Prüfung genehmigt oder abgelehnt.

Die benötigten Formulare für das Kindergartenansuchen finden Sie hier: 

Bescheinigung Berufstätigkeit Anmeldung Ganztagseinrichtung.pdf herunterladen (0.11 MB) 

Ansuchen Kindergartenplatz.pdf herunterladen (0.08 MB)

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an die Abteilung Kindheit, Jugend und Familie.