Die Energiepreise bewegen sich seit Monaten auf einem hohen Niveau. Damit sich trotzdem jeder Haushalt in Vorarlberg das Heizen leisten kann, gibt es den Heizkostenzuschuss. Dieser wurde vom Land im Herbst von € 270 auf € 330 erhöht und galt bis Ende Februar.
Nun erweitert das Land die Förderung: Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls € 330 und kann von 06. März bis 31. Mai 2023 im Rathaus Wolfurt beantragt werden.
- Sie haben bereits einen Heizkostenzuschuss erhalten?
Wenn Sie bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten haben, dann kommen Sie einfach persönlich im Rathaus Wolfurt vorbei. Sie brauchen keine Dokumente bzw. Nachweise mehr mitzunehmen. Wichtig: Lichtbildausweis und Bankdaten mitbringen. Der Heizkostenzuschuss PLUS wird mittels Überweisung ausbezahlt!
- Sie haben keinen Heizkostenzuschuss bekommen, erfüllen aber die Kriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS?
Alle weiteren Haushalte, die nun die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen und keinen Heizkostenzuschuss bekommen haben, müssen einen Antrag stellen. Kommen Sie dafür einfach auf der Gemeinde mit allen Nachweisen vorbei. Der Zuschuss wird überwiesen, daher bitte Bank-daten und Lichtbildausweis ebenfalls mitbringen.
Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus nicht selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft (Berechnung durch Landwirtschaftskammer), aus Vermietung und Verpachtung
Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung, Wochengeld, Pflegekarenzgeld, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Zivildienstentschädigungen, Grundwehrdienerentgelt.
Nicht als Einkommen gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opfer-fürsorgegesetz, Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz, diverse Einmalzahlungen zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19 Pandemie und zur Entlastung der Teuerung, Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt), Spesenvergütungen, Diäten, Kilometergelder, geleistete Unterhaltszahlungen bis zu einem Betrag von € 200 pro Unterhalt empfangender Person; dieser Betrag ist bei der Bemessung des Anspruches vom aktuellen Einkommen abzuziehen
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.
Einkommensgrenzen pro Haushalt
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1 Person | € 1.860 |
2 Personen | € 2.790 |
3 Personen | € 3.226 |
4 Personen | € 3.648 |
5 Personen | € 4.070 |
6 Personen | € 4.492 |
7 Personen | € 4.914 |
Jede weitere Person | + € 422 |
- Sie beziehen Sozialhilfe?
Beziehende von Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS direkt von den Bezirkshauptmannschaften. Es ist keine Antragstellung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerservice: Tel. 05574 6840-0.
Unter diesem Link können Sie den Heizkostenzuschuss PLUS auch online beantragen: Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses PLUS 2023 (vorarlberg.gv.at)