Heizkostenzuschuss 2025/2026

Warme Füße

Wie in den vergangenen Heizperioden wird auch für die kommende Heizperiode ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Folgender Abwicklungsmodus ist zu beachten:

Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig € 250,00. Zum Nachweis der Anspruchberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.

An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig € 180,00 von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.


Berücksichtigung von Einkommen

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:

Einkommensgrenze, "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200,00




1 Personen HH € 1.410,00 € 1.610,00
2 Personen HH€  1.920,00€ 2.120,00
3 Personen HH€ 2.360,00€ 2.560,00
4 Personen HH€ 2.800,00€ 3.000,00
5 Personen HH€ 3.240,00€ 3.440,00
6 Personen HH€ 3.680,00€ 3.880,00
7 Personen HH€ 4.120,00€ 4.320,00

Jede weitere Person  + € 440,00  + € 200,00

Einschleifregelung:

Die "Einschleifregelung" gelangt dann zur Anwendung, wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze (Tabelle s.o.) liegt. Bei der Berechnung des tatsächlich zu gewährenden Heizkostenzuschusses ist dabei jener Betrag, der über der haushaltsbezogenen Einkommensgrenze liegt von der maximalen Zuschusshöhe (= € 250,00) in Abzug zu bringen. Der Zuschuss reduziert sich somit kontinuierlich mit steigendem Haushaltseinkommen. Bei Haushaltseinkommen, die um mehr als € 200,00 über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist keine Auszahlung eines Zuschusses mehr vorgesehen (Deckel). Die geringste Zuschusshöhe ist somit mit € 50,00 festgelegt.

Berechnungsbeispiel 1: Ein- Personen HH

Ermitteltes Haushaltseinkommen: € 1.590,00

Einkommensgrenze: € 1.410,00

Differenzbetrag: € 180,00

Maximale Zuschusshöhe: € 250,00

Tatsächlich zu gewährende Zuschuss: € 70,00


Berechnungsbeispiel 2: Vier- Personen HH

Ermitteltes Haushaltseinkommen: € 2.950,00

Einkommensgrenze: € 2.800,00

Differenzbetrag: € 150,00

Maximale Zuschusshöhe: € 250,00

Tatsächlich zu gewährende Zuschuss: € 100,00


Als Einkommen gelten grundsätzlich

  • alle Einkünfte aus selbständiger Arbeit  
  • aus nicht selbständiger Arbeit  
  • aus Gewerbebetrieb  
  • aus Land- und Forstwirtschaft
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • sowie aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden).

Zum Einkommen zählen somit insbesondere  

  • Löhne  
  •  Gehälter  
  • Renten  
  • Pensionen  
  • Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung
  • Wohnbeihilfen  
  • Unterhaltszahlungen jeglicher Art   
  • das Kinderbetreuungsgeld
  • Lehrlingsentschädigungen   
  • Zivildienstentschädigungen  
  • Grundwehrdienerentgelt  

Maßgebend ist immer das aktuell verfügbare Einkommen.

Nicht als Einkommen gelten

  • Familienbeihilfen  
  • Familienzuschüsse  
  • Familienbonus Plus
  • Kinderabsetzbeträge  
  • Studienbeihilfen  
  • Pflegegelder  
  • Kinderpflegegelder  
  • Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden- Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege  
  • Opferrenten nach dem Opferfürsorgegesetz  
  •  Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz  
  • allfällige Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt oder Jubiläumsgelder)  
  • Spesenersätze
  • Diäten
  • Kilometergelder  
  • Personen, die unterhaltspflichtig sind und tatsächlich Unterhalt leisten, können pro Unterhalt empfangender Person einen Betrag in Höhe von € 200,00 in Abzug bringen.

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung und dergleichen) nachzuweisen.

Die Vermögenssituation bleibt gänzlich außer Betracht.

Ausnahmen vom Bezug des Heizkostenzuschusses

Personen, die in Wohngemeinschaften, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen der freien Wohlfahrtsträger untergebracht sind, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Dies betrifft auch Personen, die in Grundversorgungsquartieren untergebracht sind. Auch Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die Leistungen der Grundversorgung beziehen, haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Weiter darf bei privaten Wohngemeinschaften der Heizkostenzuschuss nur einmal ausbezahlt werden, allenfalls kann dieser auf die „Mitglieder“ der Wohngemeinschaft aufgeteilt werden.

Weitere Informationen erhalten sie beim Bürgerservice: Tel. 05574 6840 oder buergerservice@wolfurt.at 

20.10.2025

01.09.2025

Mobilitätserhebung

Ihre Chance auf einen 100 Euro Einkaufsgutschein: Jetzt an plan b-Mobilitätserhebung teilnehmen

Mobilitätsumfrage: Unter den Teilnehmer*innen werden attraktive Preise verlost. >

06.11.2025

Symbolfoto Klima Energie Umwelt Mobilität

Einladung zum 1. Klimastammtisch

Was hat ein gutes Leben mit Klima zu tun? Sehr viel - denn zukunftsfähig zu leben, bedeutet nicht gleich... >

03.11.2025

Stellenausschreibung Reinigungskräfte

Wir suchen ... Reinigungskräfte

Wir suchen Reinigungskräfte (m/w/d) in Teilzeit für unsere gemeindeeigenen Immobilien. >

01.11.2025

Babysitterplattform

Neue Frau Holle Babysittervermittlung in Wolfurt

Die Marktgemeinde Wolfurt bietet ab sofort die Babysittervermittlung Frau Holle an.  >

26.10.2025

Hofsteigstraße

Bauarbeiten Hofsteigstraße 35-46 - Teil 1 + 2

In der Hofsteigstraße 35-46 werden Asphaltarbeiten durchgeführt. >

26.10.2025

Bahnhofstraße

Bauarbeiten: Bahnhofstraße - Schlattweg

Von 29. Oktober bis 14. November 2025 finden in der Bahnhofstraße - Schlattweg Bauarbeiten statt. >

24.10.2025

plan b vorarlberg radelt

Danke fürs fleißige Radeln!

In den letzten Monaten haben die Menschen in der plan b-Region beeindruckend viele Wege per Rad zurückgelegt. >

21.10.2025

Obleutestammtisch 2025

Geselliges Beisammensein beim Obleutestammtisch 2025

Ein besonderer Programmpunkt war auch heuer wieder die Verabschiedung verdienter Obleute. >