Wohnungswesen

 
Gemeinnützige Wohnungen werden mit Hilfe von Wohnbaufördermitteln des Landes errichtet, was den Standortgemeinden die Möglichkeit der Zuweisung dieser Wohnungen ermöglicht. Das Mietverhältnis kommt nach erfolgter Vergabe mittels Mietvertrag zwischen dem gemeinnützigen Wohnbauträger und dem(r) neuen Mieter(in) zustande. Hier erfahren Sie, wie Sie sich um eine Wohnung bewerben können.
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