Verpflichtende Baugrundlagenbestimmung für Bauten an Bregenzer Straße, Kirchstraße und Hofsteigstraße

 

Die Marktgemeinde Wolfurt ist seit mehr als 25 Jahren bestrebt den einzigartigen Ensemblecharakter der Oberen Straße (Bregenzer Straße, Kirchstraße, Hofsteigstraße), der auch bereits Eingang in die Fachliteratur gefunden hat (zB DI Johann Peer), zu erhalten und zu stärken. Während die Erhaltung dieses Charakters in der Vergangenheit durch Verhandlungen – vor allem mit Unterstützung des Gestaltungsbeirates – mit Bauwerbern für Um- und Neubauten versucht wurde zu sichern, wurde nun eine rechtliche Absicherung durch die Erlassung einer Verordnung nach § 3 Abs 2 BauG geschaffen, die auch den Mitarbeitern im Amt einen entsprechenden Handlungsrahmen vorgibt.