Auflage gemeinsames Teil-REK Güterbahnhof Wolfurt/Lauterach beschlossen
KUNDMACHUNG über die Auflage des Entwurfs des REK Güterterminal Wolfurt der Marktgemeinde Wolfurt
Die Gemeindevertretung hat in ihrer 20. Sitzung am 27. Juni 2012 die Auflage des gemeindeüberschreitenden teilräumlichen Entwicklungskonzeptes für die Marktgemeinden Lauterach und Wolfurt zur Entwicklung des Gewerbestandortes Güterterminal-Wolfurt gemäß §11 Raumplanungsgesetz beschlossen.
Während der Auflagefrist (28. Juni 2012 bis 31. August 2012) kann jeweils während der Amtsstunden (MO bis FR 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr) jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Entwicklungskonzept bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten.
Der Auflageentwurf zum REK Güterterminal Wolfurt liegt während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und kann unter www.wolfurt.at eingesehen werden. Zur Erbringung dieser Änderungsvorschläge oder bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an Bettina Hopfner.
